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Pflegekassen sollen schneller entscheiden

Pflegekassen sollen schneller entscheiden

(Bericht aus der Rheinischen Post 01/2012)

Angehörige von Pflegebedürftigen sollen künftig schneller Klarheit darüber haben, wie viel Geld für die Versorgung ihrer Verwandten zur Verfügung steht. Die Pflegereform sieht Strafzahlungen für zögerlich arbeitende Krankenkassen vor. Wenn eine Kasse nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entscheidet, “hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jeden Tag Verzögerung zehn Euro an den Antragsteller zu zahlen”, heißt es im Gesetzentwurf, der unserer Redaktion vorliegt.

Zum Vergleich: Das Pflegegeld in Stufe I beträgt 235 Euro und liegt damit unter der monatlichen Summe der möglichen Strafzahlung einer Kasse. Die Gesetzesänderung ist Bestandteil der geplanten Pflegereform, die vor allem die Situation Demenz-Kranker verbessern soll. Eine Anhebung der Pflegesätze für die Betreuung altersverwirrter Menschen, aber auch eine Reihe anderer Neuregelungen soll den Angehörigen die Organisation der Pflege erleichtern.

Kritiker bemängeln, dass Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu wenig gegen den Personalnotstand in der Branche unternimmt. Zur Finanzierung der Reform steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent (Kinderlose zahlen jeweils 0,25 Punkte mehr). Für einen Beschäftigten mit einem Monatseinkommen von 3000 Euro werden also monatlich zusätzlich 1,50 Euro fällig.

Die Krankenkassen sollen sich künftig stärker als Dienstleister verstehen. Der Gesetzentwurf sieht für die Einstufung der Pflegebedürftigen einen “Verhaltenskodex” für Pflegefachkräfte, Ärzte und andere Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der Kassen vor. Er verpflichtet sie “zu einem respektvollen Verhalten gegenüber den Versicherten und deren Angehörigen”. Sie sollen auch mehr in die Entscheidungen der Kassen einbezogen werden – und künftig beispielsweise das Pflege-Gutachten einsehen können.

Spätestens 2015 ist die nächste Pflegereform fällig. Denn das System ist wegen der steigenden Zahl Pflegebedürftiger und der neuen Leistungen nur bis dahin ausreichend finanziert. Die Mehrausgaben der Pflegekasse durch die Reform betragen im kommenden Jahr 1,1 Milliarden Euro und wachsen bis 2015 auf 1,45 Milliarden Euro an.

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