Hygienebeauftragte/r
| Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen |
| Nach dem Heimgesetz (Entwurf) § 11(9) ist in Pflegeeinrichtungen ein(e) Hygienebeauftragte(r) zu bestellen. Sie sollen die Durchsetzung der Hygienestandards und Infektionsprävention im Sinne des Qualitätsmanagements (§ 112 SGB XI) sichern. Die Qualifizierung vermittelt qualifiziertes Wissen und Können, die Hygiene durch Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung nosokomialer Infektionen zu verbessern. |
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Ein einwandfreies Hygienemanagement ist Pflicht für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung! Denn neben den Anforderungen von MDK oder der Heimaufsicht ist vor allem wichtig, Ihre Kunden, Kollegen und auch sich selbst vor Infektionen zu schützen. |
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Inhalte: |
| Grundlagen der Hygiene | |
| Grundlagen der Mikrobiologie und Infektionskrankheiten | |
| Spezielle Hygienemaßnahmen und Hygienetechnik | |
| Rhetorik, Methodik, Didaktik | |
| EDV und Recht | |
| Spezielle Fragen und Besonderheiten |
Ausbildungsumfang: 240 Unterrichtsstunden
160 Stunden praktische Weiterbildung (40 Stunden Krankenhaus, jeweis 60 Stunden ambulante und stationäre Pflege)
Zugangsvoraussetzung:
- Altenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzten 2 Jahre.
Abschluss: Nach erfolgreicher schriftlicher Prüfung erhält jeder Teilnehmer eine Urkunde über die Berechtigung zum Führen der o.g. Weiterbildungsbezeichnung.
Referenten: Fachdozenten

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