Betreuungsassistent/in §87b SGB XI
Ein Betreuungsassistent oder Alltagsbegleiter (in der Betreuungskräfte-Richtlinie als “zusätzliche Betreuungskraft” und ansonsten mitunter auch als “Präsenzkraft” bezeichnet) ist in der Betreuung von Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen tätig (§45a SGB XI). Nicht zu verwechseln ist er mit dem Gesundheits- und Pflegeassistenten.
Ausbildung und Aufgaben
Eine Qualifizierung zum Betreuungsassistent dauert 1-2 Monate und umfasst theoretische ebenso wie praktische Abschnitte. Unterrichtsinhalte sind unter anderem Pflege, Betreuung und Hygiene.
Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Die zusätzlichen Betreuungskräfte haben Zeit, sich um die Sorgen der Betreuungsbedürftigen zu kümmern und ihnen Zuwendung zu geben, hierzu gehören u.a. folgende Tätigkeiten:
Malen und basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Haustiere füttern und pflegen” etc.
Pflegerische Aufgaben gehören hingegen nicht zu ihrem Aufgabenbereich

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